Allgemeine Informationen zur Anmeldung
Aufgrund der aktuellen Situation ist es vorübergehend möglich sich auch ohne persönliches Erscheinen anzumelden.
Die Anmeldung ist möglich bis zum 01. September 2020
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Abendgymnasiums Geänderte Anmeldeformalitäten.
:/ Aufnahme in den Vorkurs
a) Mindestalter: 17 Jahre (keine Altersbegrenzung nach oben)
b) Berufliche Voraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger
Dauer oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit
oder Führung eines Familienhaushalts, der mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person umfassen muss.
Die Erziehung eines Kindes wird also als Berufstätigkeit gewertet.
Als Berufsausbildung gilt:
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eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung
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eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung
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eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen
nichttechnischen Dienstes
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bei Berufs- oder Zeitsoldaten die Ausbildung zum Unteroffizier bzw. Offizier.
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Folgende Gegebenheiten können bis zu einem Jahr Ersatzarbeit angerechnet werden:
Nachweise über Arbeitslosigkeit oder Pflichtwehrdienst oder Wehrersatzdienst
oder "soziales Jahr" oder Tätigkeit in der Entwicklungshilfe.
Probezeit:
Die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig, die i.Allg. bis Mitte Februar (d.h. Ende des 1. Schulhalbjahres) dauert.
:/ Aufnahme in die 1. Jahrgangstufe
a) Mindestalter: 18 Jahre
b) Berufliche Voraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eine
mindestens zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit oder Führung eines Familienhaushalts, der mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person umfassen muss.
c) Bestehen einer Aufnahmeprüfung in vier Fächern:
Deutsch, Englisch, Mathematik. Das 4. Fach ist von der gewählten Ausbildungsrichtung
abhängig: Physik im naturwissenschaftlich-technologischen Zweig, Wirtschafts-
und Rechtslehre im wirtschaftswissenschaftlichen Zweig.
d) Probezeit: Die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig, die i.Allg. bis Mitte Februar (d.h. Ende des 1. Schulhalbjahres) dauert.
Hinweise:
Eine Anmeldung ist nur möglich nach vorausgehender Beratung durch den Schulleiter oder Beratungslehrer. Da auch in den nicht geprüften Fächern die Lerninhalte der 1. Jahrgangsstufe
vorausgesetzt werden, sind hier ebenfalls Vorkenntnisse unverzichtbar.
Bei ernsthaftem Interesse steht ein ausführliches Merkblatt hier zum download für die Aufnahmeprüfung zur Verfügung, das auch vom Sekretariat angefordert werden kann.
Es liegen auch Beispielaufgaben für die schriftliche Aufnahmeprüfung hier zum download und im Sekretariat vor.
:/ Aufnahme
in die 2. Jahrgangstufe
a) Mindestalter: 19 Jahre
b) Berufliche Voraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eine
mindestens zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit oder Führung eines Familienhaushalts, der mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person umfassen muss.
c) Bestehen einer Aufnahmeprüfung in allen Fächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung.
d) Nur nach vorausgehender Beratung kann ein spezielles Merkblatt für
die Aufnahmeprüfung angefordert werden.
Welche Unterlagen benötigt man zur Anmeldung?
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Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt). Das Anmeldeformular für den Vorkurs und die 1. Jahrgangsstufe finden Sie hier oben zum download.
Das Anmeldeformular für die 2. Jahrgangsstufe bekommen Sie nach dem Beratungsgespräch im Sekretariat.
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Anmeldeformular für den Vorkurs
Anmeldeformular für die 1. Jahrgangsstufe
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lückenloser Lebenslauf
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aktuelles Lichtbild
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Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
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aktuelles amtliches Führungszeugnis (im Original, nicht älter als 6 Monate)
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letztes Schulzeugnis (Original)
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Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
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aktueller Berufstätigkeitsnachweis / Nachweis über Führung eines Familienhaushalts (dieser Nachweis ist bei Schulbeginn abzugeben)
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Wer kann die Schule nicht besuchen?
Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber/die Bewerberin
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bereits die allgemeine Hochschulreife besitzt.
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sich bereits zweimal ohne Erfolg der Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife,
der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife unterzogen hat.
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vom Besuch aller Kollegs, Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Abendgymnasien
disziplinarrechtlich ausgeschlossen worden ist.
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